Rezertifizierung

KOMBI-Rezertifizierung: ETW + ETT

ETW und ETT können auf Wunsch gemeinsam rezertifiziert werden – das gleicht die Ablaufdaten an und erleichtert die Verwaltung. Eine Doppel-Zertifizierung mit beiden Titeln und Logos ist möglich.

Beispiel 1: ETW Ablauf 12/2024, ETT Ablauf 12/2025 → neues gemeinsames Ablaufdatum: 12/2028 Beispiel 2: ETT Ablauf 12/2025, ETW Ablauf 12/2026 → neues gemeinsames Ablaufdatum: 12/2029

Für eine erfolgreiche Kombi-Rezertifizierung benötigen wir von dir:

  • Ausgefülltes Rezertifizierungsantragsformular
  • Kopie beider Zertifikate oder Ausweise
  • Nachweis über mind. 2 Jahre Baumpflegetätigkeit (in einer Beratungs- und/oder Führungsposition) innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit
  • Gültige arbeitsmedizinische Untersuchung für „Arbeiten in Höhen mit Absturzgefahr"
  • 16-stündiger Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 4 Jahre; Auffrischer sind ok)
  • Nachweis über insgesamt 45 Stunden Weiterbildung* innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit (nicht im Bonusjahr)

ETW + ETT Rezertifizierungen werden vom EAC nur genehmigt, wenn alle Nachweise spätestens bis 31. Dezember des Jahres nach Ablauf der Zertifizierung beim EAC einlangen. Läuft deine Zertifizierung 2026 ab, kannst du den Antrag bis spätestens Ende 2027 einbringen.

Wann deine Zertifizierung abläuft, siehst du auf deinem Zertifikat oder auf der EAC Website.

Rezertifizierungsantragsformular

Informationen zur Person


Rechnungsanschrift


Anmerkungen


Unterlagen

Erlaubte Formate: PDF, JPG, PNG. Max. 2 MB pro Datei. Mehrere Dateien können gleichzeitig ausgewählt werden.

AGB & DSGVO

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