REZERTIFIZIERUNG

Dein Zertifikat läuft ab? Rechtzeitig handeln!

Das rechtzeitige Sammeln und Einreichen der Rezertifizierungsunterlagen liegt in der Verantwortung jeder zertifizierten Person.

Wichtig: Eine abgelaufene Zertifizierung – egal ob SKT, HUB, ETW oder ETT – bedeutet, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. Nach Ablauf dürfen Titel und Logos nicht mehr verwendet werden.

SKT A / B / C + Hubarbeitsbühne – Rezertifizierung alle 3 Jahre

Für eine erfolgreiche Rezertifizierung benötigen wir von dir:

  • Ausgefülltes Rezertifizierungsantragsformular
  • Kopie des Zertifikates oder Ausweises
  • Teilnahme an einer 4-stündigen Rettungsunterweisung oder am Climb Update: Rettungs- & Aufstiegstechniken – oder Teilnahme an einem aufbauenden SKT Kurs innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit
  • Gültige arbeitsmedizinische Untersuchung für „Arbeiten in Höhen mit Absturzgefahr"
  • 16-stündiger Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 4 Jahre; Auffrischer sind ok)

ETW / Baumpfleger lt. ONR 121122 – Rezertifizierung alle 3 Jahre

Der Antrag muss innerhalb der 3-jährigen Gültigkeitsdauer gestellt werden. Das sogenannte „Bonusjahr" dient ausschließlich dazu, den Antrag einzureichen – nicht zum Sammeln weiterer Nachweise oder Weiterbildungsstunden. Was im Bonusjahr gesammelt wird, zählt bereits für den nächsten Rezertifizierungszyklus.

Für eine erfolgreiche Rezertifizierung benötigen wir von dir:

  • Ausgefülltes Rezertifizierungsantragsformular
  • Kopie des Zertifikates oder Ausweises
  • Nachweis über mind. 2 Jahre Baumpflegetätigkeit innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit
  • Gültige arbeitsmedizinische Untersuchung für „Arbeiten in Höhen mit Absturzgefahr"
  • 16-stündiger Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 4 Jahre; Auffrischer sind ok)
  • Nachweis über 30 Stunden Weiterbildung* in der Baumpflege innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit (nicht im Bonusjahr)

ETT / Baumtechniker lt. ONR 121122 – Rezertifizierung alle 3 Jahre

Neu seit 2022 – erstmals Ende 2025 fällig. Es gelten dieselben Fristen wie beim ETW: alle erforderlichen Nachweise müssen innerhalb der 3-jährigen Gültigkeitsdauer gesammelt werden.

Für eine erfolgreiche Rezertifizierung benötigen wir von dir:

  • Ausgefülltes Rezertifizierungsantragsformular
  • Kopie des Zertifikates oder Ausweises
  • Nachweis über mind. 2 Jahre Baumpflegetätigkeit auf ETT-Ebene (in einer Beratungs- und/oder Führungsposition) innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit
  • Nachweis über 45 Stunden Weiterbildung* in der Baumpflege innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit (nicht im Bonusjahr)

KOMBI-Rezertifizierung: ETW + ETT

ETW und ETT können auf Wunsch gemeinsam rezertifiziert werden – das gleicht die Ablaufdaten an und erleichtert die Verwaltung. Eine Doppel-Zertifizierung mit beiden Titeln und Logos ist möglich.

Beispiel 1: ETW Ablauf 12/2024, ETT Ablauf 12/2025 → neues gemeinsames Ablaufdatum: 12/2028 Beispiel 2: ETT Ablauf 12/2025, ETW Ablauf 12/2026 → neues gemeinsames Ablaufdatum: 12/2029

Für eine erfolgreiche Kombi-Rezertifizierung benötigen wir von dir:

  • Ausgefülltes Rezertifizierungsantragsformular
  • Kopie beider Zertifikate oder Ausweise
  • Nachweis über mind. 2 Jahre Baumpflegetätigkeit (in einer Beratungs- und/oder Führungsposition) innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit
  • Gültige arbeitsmedizinische Untersuchung für „Arbeiten in Höhen mit Absturzgefahr"
  • 16-stündiger Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 4 Jahre; Auffrischer sind ok)
  • Nachweis über insgesamt 45 Stunden Weiterbildung* innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit (nicht im Bonusjahr)

ETW + ETT Rezertifizierungen werden vom EAC nur genehmigt, wenn alle Nachweise spätestens bis 31. Dezember des Jahres nach Ablauf der Zertifizierung beim EAC einlangen. Läuft deine Zertifizierung 2026 ab, kannst du den Antrag bis spätestens Ende 2027 einbringen.

Wann deine Zertifizierung abläuft, siehst du auf deinem Zertifikat oder auf der EAC Website.

Was gilt als Weiterbildung?*

Alle Fachvorträge, Seminare und Veranstaltungen rund um Baum und Seilklettertechnik, zum Beispiel:

  • Frühling & Herbst Baum Symposium
  • Branchenmessen & Fachtagungen: hier
  • Kurse und Workshops in unserem Haus (Stunden lt. Teilnahmebestätigung)
  • Seminare und Workshops bei Vlasitz & Zodl
  • Veranstaltungen, Workshops, Konferenzen und Webinare zu baumpflegerelevanten Themen**
  • Von ATI (im Auftrag des EAC) freigegebene Kurse und Workshops anderer Anbieter**

Achtung: Maximal 1/3 der verlangten Weiterbildungsstunden darf für praktische Weiterbildung angerechnet werden. Der Rest muss fachlicher oder theoretischer Natur sein.

Offizielle EAC-Richtlinien zur Anerkennung von Meisterschafts-Teilnahmen: PDF (Englisch)

**Für die Anrechnung externer Veranstaltungen akzeptieren wir ausschließlich Teilnahmebestätigungen und/oder Zertifikate von anerkannten Ausbildungsinstituten und Organisationen (lt. ONR 121122 Weiterbildung). Bitte prüfe vor der Teilnahme an externen Veranstaltungen mit uns, ob diese angerechnet werden kann – um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Um die Ausbildung abzurunden und aufzufrischen veranstalten wir halbjährlich ein Baum Symposium, sowie zahlreiche Zusatzkurse und Workshops das ganze Jahr über.

*Detaillierte Informationen zu anrechenbaren Stunden und Kursen auf Anfrage.